Immobilienwissen - G
- Andreas Bricks
- 12. Aug.
- 3 Min. Lesezeit

In unserer Rubrik Immobilienwissen erklären wir Begriffe von A - Z
G
Grundpfandrecht
Ein Grundpfandrecht ist ein dingliches Recht, das an einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (z.B. einem Erbbaurecht) bestellt wird und dazu dient, eine Forderung abzusichern. Es ist eine der wichtigsten Sicherheiten im Immobilienbereich, insbesondere bei der Finanzierung von Immobilienkäufen oder Bauvorhaben.
Kernprinzip: Der wesentliche Gedanke hinter einem Grundpfandrecht ist, dass der Gläubiger (meist eine Bank) im Falle eines Zahlungsausfalls des Schuldners das Recht hat, sich aus dem Wert des belasteten Grundstücks zu befriedigen. Das geschieht in der Regel durch eine Zwangsversteigerung der Immobilie. Dabei geht das Eigentum am Grundstück nicht direkt auf den Gläubiger über, sondern er kann dessen Verwertung zur Deckung seiner Forderung verlangen.
Eintragung im Grundbuch: Ein Grundpfandrecht entsteht in der Regel durch eine notariell beurkundete Einigung zwischen dem Eigentümer und dem Gläubiger sowie die Eintragung in das Grundbuch. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das die Eigentumsverhältnisse und Belastungen eines Grundstücks transparent macht. Die Eintragung in Abteilung III des Grundbuchs gibt dem Gläubiger Sicherheit, da der Rang der verschiedenen Grundpfandrechte nach dem Zeitpunkt ihrer Eintragung bestimmt wird ("Wer zuerst kommt, mahlt zuerst").
Arten von Grundpfandrechten in Deutschland: Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet hauptsächlich drei Arten von Grundpfandrechten:
Die Hypothek (§§ 1113 ff. BGB):
Akzessorisch: Die Hypothek ist streng an eine konkrete, bestehende Forderung gebunden. Das bedeutet, sie existiert nur, solange die Forderung besteht. Wenn die Schuld getilgt ist, erlischt die Hypothek automatisch.
Flexibilität: Sie ist weniger flexibel als die Grundschuld, da sie bei jeder neuen Forderung oder Übertragung neu eingetragen werden müsste.
Praktische Bedeutung: Die Hypothek hat in der Praxis heute nur noch eine geringe Bedeutung für die Absicherung von Immobilienkrediten, da sie durch die flexiblere Grundschuld weitgehend abgelöst wurde.
Die Grundschuld (§§ 1191 ff. BGB):
Abstrakt/Nicht-akzessorisch: Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht zwingend an eine bestimmte Forderung gebunden. Sie kann auch ohne eine aktuell bestehende Schuld im Grundbuch eingetragen sein und bleibt auch nach vollständiger Tilgung des Kredits bestehen.
Flexibilität: Dies macht sie sehr flexibel. Sie kann nach Tilgung eines Kredits als Sicherheit für einen neuen Kredit verwendet werden, ohne dass eine neue Eintragung im Grundbuch notwendig ist (was Notar- und Grundbuchkosten spart). Sie kann auch leichter auf andere Gläubiger übertragen werden.
Sicherungsgrundschuld: In der Praxis wird die Grundschuld fast ausschließlich als sogenannte "Sicherungsgrundschuld" verwendet. Dabei wird zusätzlich ein Sicherungsvertrag zwischen Schuldner und Gläubiger geschlossen, der regelt, welche Forderung durch die Grundschuld gesichert ist und wann der Gläubiger von seinem Verwertungsrecht Gebrauch machen darf. Ohne diesen Sicherungsvertrag wäre die Grundschuld eine "abstrakte" Grundschuld, die dem Gläubiger auch ohne bestehende Forderung ein Verwertungsrecht gäbe.
Die Rentenschuld (§§ 1199 ff. BGB)
Eine Unterart der Grundschuld, die heute praktisch keine Rolle mehr spielt. Sie dient dazu, regelmäßige Geldleistungen aus dem Grundstückswert zu erhalten, ähnlich einer Rente.
Bedeutung und Zweck:
Sicherheit für Gläubiger: Das Grundpfandrecht bietet dem Gläubiger eine hohe Sicherheit, da er im Falle eines Zahlungsausfalls auf den Sachwert der Immobilie zurückgreifen kann. Immobilien gelten als vergleichsweise wertstabil.
Ermöglichung von Krediten: Für Kreditnehmer ist das Grundpfandrecht essenziell, da es ihnen überhaupt erst ermöglicht, größere Kredite (z.B. für den Immobilienkauf) zu erhalten, die sie sonst aufgrund fehlender Sicherheiten nicht bekommen würden.
Zubehör und Bestandteile: Ein Grundpfandrecht erfasst gemäß § 1120 BGB nicht nur das Grundstück selbst, sondern auch dazugehörige Gebäude und wesentliche Bestandteile (z.B. eine Heizungsanlage oder eine Einbauküche), sofern sie dem Grundstückseigentümer gehören.
Zusammenfassend ist das Grundpfandrecht ein fundamentales Instrument im deutschen Immobilien- und Kreditrecht, das sowohl dem Gläubiger Schutz als auch dem Schuldner die Möglichkeit zur Finanzierung großer Investitionen bietet.
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