Die Teilungserklärung ist eine einseitige, notariell beurkundete Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt (§ 8 Wohnungseigentumsgesetz – WEG), in der das Eigentum am Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Mit der Eintragung in das Grundbuch und der Anlage der Wohnungsgrundbücher wird die Teilung rechtswirksam.
Die Auflassungsvormerkung ist ein wichtiges Instrument im deutschen Immobilienrecht, das Käufern und Verkäufern von Grundstücken Sicherheit während des Kaufprozesses bietet.
Andreas Bricks
10. Juni 20253 Min. Lesezeit
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