Der Kauf einer Immobilie ist eine große Investition, die gut überlegt sein sollte. Neben dem Kaufpreis fallen dabei auch noch weitere Kosten an, die oft unterschätzt werden. Diese sogenannten Hausnebenkosten können sich auf bis zu 15 % des Kaufpreises belaufen und sollten daher bei der Budgetplanung unbedingt berücksichtigt werden.
Wer sich bei der Budgetplanung nicht ausreichend mit den Hausnebenkosten beschäftigt, läuft Gefahr, sich zu verkalkulieren. Dies kann zu schwerwiegenden finanziellen Problemen führen, insbesondere wenn der Hauskauf ohne Eigenkapital getätigt wird. Denn die monatlichen Raten für die Finanzierung sind dann ohnehin schon hoch.
Welche Nebenkosten gibt es und wie werden diese berechnet?
Nebenkosten sind Kosten, die zusätzlich zu den eigentlichen Kosten für den Erwerb oder die Nutzung einer Immobilie anfallen. Sie können in zwei Arten unterteilt werden:
Kaufnebenkosten fallen beim Erwerb einer Immobilie an. Sie umfassen unter anderem die Kosten für den Notar, die Grunderwerbsteuer, die Grundsteuer und die Maklerprovision.
Hausnebenkosten fallen während der gesamten Nutzungsdauer einer Immobilie an. Sie umfassen unter anderem die Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Straßenreinigung und Versicherungen.
Nebenkosten beim Hauskauf
Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis auch noch weitere Kosten an, die sogenannten Nebenkosten. Diese Kosten sind in vielen Ländern und Regionen üblich und können einen erheblichen Anteil am Gesamtbudget für den Immobilienerwerb ausmachen.
Feststehende Nebenkosten
Zu den festen Nebenkosten gehören die Grunderwerbsteuer, die Notarkosten und die Grundbuchkosten. Die Höhe dieser Kosten ist gesetzlich festgelegt und hängt vom Kaufpreis der Immobilie ab.
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die vom Staat erhoben wird. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland. In Nordrhein-Westfalen beträgt sie beispielsweise 6,5 % des Kaufpreises.
Die Notarkosten werden für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung der Immobilie in das Grundbuch erhoben. Die Höhe der Notarkosten hängt vom Kaufpreis der Immobilie und dem Aufwand für die Beurkundung ab. In NRW betragen Sie ca. 2,5% der Kaufsumme.
Die Grundbuchkosten werden für die Eintragung der Immobilie in das Grundbuch erhoben. Die Höhe der Grundbuchkosten hängt vom Kaufpreis der Immobilie ab.
Variable Nebenkosten
Zu den variablen Nebenkosten gehören die Maklerprovision und die Kosten für den Umzug. Die Höhe dieser Kosten ist nicht gesetzlich festgelegt und kann variieren.
Die Maklerprovision wird vom Käufer oder vom Verkäufer der Immobilie an den Makler gezahlt. Die Höhe der Maklerprovision ist in Deutschland gesetzlich geregelt und beträgt in der Regel je Partei 3,57 % des Kaufpreises.
Die Kosten für den Umzug hängen von der Größe und dem Gewicht des Umzugsguts ab. Die Kosten für den Umzug können durch einen Umzugsservice oder durch Eigenleistung gesenkt werden.
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten für den Hauskauf ergeben sich aus dem Kaufpreis der Immobilie und den Nebenkosten. Die Nebenkosten können je nach Bundesland und individuellen Umständen zwischen 10 und 15 % des Kaufpreises betragen.
Finanzierungskosten
Finanzierungskosten sind alle Kosten, die bei der Aufnahme von Fremd- oder Eigenkapital entstehen. Sie umfassen sowohl einmalige Kosten, wie z. B. Abschlussgebühren oder Vermittlungsprovisionen, als auch laufende Kosten, wie z. B. Zinsen oder Tilgungsleistungen.
Einmalige Finanzierungskosten
Einmalige Finanzierungskosten entstehen in der Regel bei der Aufnahme eines Kredits. Sie fallen an, um den Kreditvertrag abzuschließen und die Kreditmittel bereitzustellen. Zu den einmaligen Finanzierungskosten gehören:
Abschlussgebühren
Vermittlungsprovisionen
Notargebühren
Grundbucheintragungsgebühren
Grunderwerbssteuer
Laufende Finanzierungskosten
Laufende Finanzierungskosten fallen während der Laufzeit des Kredits an. Sie sind für den Kreditnehmer die wichtigste Kostenposition. Zu den laufenden Finanzierungskosten gehören:
Zinsen
Tilgungsleistungen
Bearbeitungsgebühren
Vorfälligkeitsentschädigung
Steuerliche Behandlung von Finanzierungskosten
Finanzierungskosten sind in der Regel sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Sie mindern damit im Jahr ihrer Entstehung den steuerpflichtigen Gewinn. Dies gilt jedoch nur, wenn die Finanzierungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen.
Finanzierungskosten senken
Um die Finanzierungskosten zu senken, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Eigenkapital einsetzen
Zinsgünstige Kredite wählen
Tilgungsdauer verlängern
Sondertilgungen leisten
Hausnebenkosten
Hausnebenkosten sind laufende Kosten, die regelmäßig anfallen und einen erheblichen Einfluss auf die finanzielle Situation von Immobilieneigentümern haben. Sie sollten daher bereits bei der Entscheidung für oder gegen eine Immobilie berücksichtigt werden.
Die wichtigsten Kostenstellen sind:
Grundsteuer: Die Grundsteuer ist eine Abgabe, die an die jeweilige Gemeinde entrichtet werden muss. Sie richtet sich nach dem Wert des Grundstücks und wird jährlich erhoben.
Abfallgebühren: Die Abfallgebühren werden für die Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll und Wertstoffen erhoben. Sie werden in der Regel vierteljährlich oder jährlich fällig.
Wasser- und Abwassergebühren: Die Wasser- und Abwassergebühren werden für die Versorgung mit Trinkwasser und die Ableitung von Abwasser erhoben. Sie werden in der Regel monatlich oder vierteljährlich fällig.
Heizkosten: Die Heizkosten sind die Kosten für die Bereitstellung von Wärme in der Immobilie. Sie setzen sich aus den Kosten für Brennstoff, Wartung und Instandhaltung der Heizungsanlage zusammen.
Stromkosten: Die Stromkosten sind die Kosten für die Bereitstellung von Strom in der Immobilie. Sie richten sich nach dem Verbrauch und dem Stromtarif.
Versicherungen: Für Immobilien sind verschiedene Versicherungen abzuschließen, z. B. eine Wohngebäudeversicherung, eine Hausratversicherung und eine Haftpflichtversicherung. Die Kosten für diese Versicherungen werden in der Regel jährlich fällig.
Weitere Kostenstellen:
Schornsteinfegerkosten: Die Kosten für die Wartung und Reinigung der Feuerungsanlage werden vom Schornsteinfeger erhoben.
Straßenreinigungskosten: Die Kosten für die Reinigung von Straßen und Gehwegen werden von der Gemeinde erhoben.
Gartenpflegekosten: Die Kosten für die Pflege des Gartens werden in der Regel monatlich oder vierteljährlich fällig.
Hausmeisterkosten: Hausmeisterkosten werden für die Reinigung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums erhoben.
Hinweise:
Die Höhe der Hausnebenkosten kann je nach Immobilie und Standort stark variieren.
Es ist ratsam, sich vor dem Kauf oder Bau einer Immobilie über die zu erwartenden Hausnebenkosten zu informieren.
Die Hausnebenkosten können einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten für eine Immobilie ausmachen.
Was kostet ein Haus im Monat an Nebenkosten und wie berechnet man sie?
Die Nebenkosten für ein Haus in Nordrhein-Westfalen (NRW) liegen im Durchschnitt bei etwa 4 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Das entspricht einer Gesamtsumme von etwa 5.000 bis 7.000 Euro pro Jahr.
Die Höhe der Nebenkosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
Größe und Ausstattung der Immobilie: Größere Immobilien und Immobilien mit einer hochwertigen Ausstattung verursachen in der Regel höhere Nebenkosten.
Lage der Immobilie: In urbanen Regionen sind die Nebenkosten in der Regel höher als in ländlichen Regionen.
Art der Energieversorgung: Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind der größte Posten bei den Nebenkosten. Bei einem Einfamilienhaus mit Gasheizung liegen die Kosten in NRW im Durchschnitt bei etwa 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Bei einem Einfamilienhaus mit Ölheizung liegen die Kosten in NRW im Durchschnitt bei etwa 2,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat.
Weitere Kostenfaktoren: Weitere Kostenfaktoren für Nebenkosten sind unter anderem:
Grundsteuer
Abfallgebühren
Straßenreinigung
Wasser und Abwasser
Schornsteinfeger
Versicherungen
Um die Nebenkosten für ein Haus in NRW zu berechnen, kann man folgende Faustformel verwenden:
Nebenkosten = 4 Euro/m² * Wohnfläche
Beispiel:
Ein Einfamilienhaus in Münster mit einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern verursacht in der Regel folgende Nebenkosten:
Nebenkosten = 4 Euro/m² * 150 m² = 600 Euro/Monat
Diese Berechnung ist nur eine grobe Schätzung. Die tatsächlichen Nebenkosten können davon abweichen. Um eine genauere Berechnung zu erhalten, sollte man sich die Nebenkostenabrechnungen vergleichbarer Immobilien ansehen.
Zusätzlich zu den laufenden Nebenkosten sollte man auch eine Instandhaltungsrücklage bilden. Diese Rücklage dient dazu, unvorhergesehene Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen zu finanzieren. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage sollte etwa 1 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.
Fazit:
Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis noch weitere Kosten an, die bei der Auswahl eines Objekts oft nicht berücksichtigt werden. Dazu gehören Kaufnebenkosten wie die Grunderwerbsteuer, die Maklerprovision und die Notarkosten. Außerdem fallen im laufenden Betrieb Betriebskosten an, wie die Grundsteuer, die Abwassergebühren und die Heizkosten.
Wer bei der Auswahl einer Immobilie nicht auf die Kosten achtet, riskiert, später mit hohen Mehrkosten konfrontiert zu werden. Deshalb ist es wichtig, diese Kosten bereits bei der Kaufentscheidung transparent aufzuschlüsseln und sie zu einem wesentlichen Auswahlkriterium zu machen.
Zu weiteren Fragen rufen schreiben Sie uns bitte über das Kontaktformular.
Vielleicht finden Sie ja auch
bei uns.
Auch zum Thema Energieberatung oder energetische Sanierung stehen wir Ihnen mit unserem Partner gern zur Seite.
Comments