Die Teilungserklärung ist eine einseitige, notariell beurkundete Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt (§ 8 Wohnungseigentumsgesetz – WEG), in der das Eigentum am Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Mit der Eintragung in das Grundbuch und der Anlage der Wohnungsgrundbücher wird die Teilung rechtswirksam.
Der Kauf einer Eigentumswohnung ist ein großer Schritt. Endlich haben Sie Ihren eigenen Rückzugsort, den Sie nach Herzenslust gestalten können. Doch mit dem Kauf werden Sie auch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – und hier beginnt oft das große Fragezeichen: Was gehört mir allein, und wofür sind wir alle gemeinsam verantwortlich?
Andreas Bricks
3. Nov. 20253 Min. Lesezeit
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