Die Teilungserklärung ist eine einseitige, notariell beurkundete Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt (§ 8 Wohnungseigentumsgesetz – WEG), in der das Eigentum am Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Mit der Eintragung in das Grundbuch und der Anlage der Wohnungsgrundbücher wird die Teilung rechtswirksam.
Andreas Bricks
16. Jan.5 Min. Lesezeit
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