Immobilienwissen - M
- Andreas Bricks
- 22. Sept.
- 2 Min. Lesezeit

In unserer Rubrik Immobilienwissen erklären wir Begriffe von A - Z
M
Mietpreisbremse
Manchmal fühlt es sich an, als würde der Traum von einer bezahlbaren Wohnung immer unerreichbarer werden, besonders in den Großstädten. Die Mieten steigen und steigen, und viele von uns fragen sich, wie sie das noch stemmen sollen. Genau hier kommt die Mietpreisbremse ins Spiel.
Was ist die Mietpreisbremse?
Stellen Sie sich die Mietpreisbremse wie eine Art Stoppschild für überzogene Mieten vor. Sie ist ein Gesetz, das in angespannten Wohnungsmärkten – also dort, wo es besonders schwer ist, eine Wohnung zu finden – verhindern soll, dass Vermieter die Miete bei einer Neuvermietung ins Unermessliche steigern.
Das Prinzip ist eigentlich ganz einfach: Wenn Sie eine neue Wohnung anmieten, darf die Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der durchschnittliche Mietpreis für ähnliche Wohnungen in Ihrer Umgebung. Sie können diese Information oft im sogenannten Mietspiegel Ihrer Stadt nachlesen.
Warum wurde sie eingeführt?
Die Mietpreisbremse ist eine politische Antwort auf die Sorgen vieler Menschen. Sie soll ein Stück weit für Gerechtigkeit sorgen und verhindern, dass der Wohnungsmarkt zu einem Ort wird, an dem nur noch diejenigen mithalten können, die es sich leisten können. Es geht darum, das Wohnen in Städten für alle zugänglich zu halten, nicht nur für die Reichsten.
Sie soll uns ein wenig Ruhe und Sicherheit geben, damit wir nicht ständig Angst haben müssen, dass die nächste Mieterhöhung uns aus der Wohnung drängt oder die Wohnungssuche zur unlösbaren Aufgabe wird. Sie ist ein Werkzeug, das uns dabei helfen soll, ein stabiles Zuhause zu finden, in dem wir uns sicher und wohl fühlen können.
Was Sie wissen sollten
Es gibt ein paar Ausnahmen und Details, die Sie kennen sollten:
Altverträge: Die Mietpreisbremse gilt nur bei Neuvermietungen. Das bedeutet, wenn Sie bereits in einer Wohnung leben, ist Ihr Vermieter bei Mieterhöhungen nicht direkt an die Mietpreisbremse gebunden, sondern an andere Regelungen (z.B. Kappungsgrenze).
Ausnahmen: Es gibt Wohnungen, bei denen die Mietpreisbremse nicht greift, zum Beispiel bei Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal vermietet wurden, oder nach umfassenden Modernisierungen.
Ortsabhängig: Die Mietpreisbremse gilt nicht überall, sondern nur in Gebieten, die von den jeweiligen Bundesländern als angespannte Wohnungsmärkte ausgewiesen wurden.
Was tun, wenn man betroffen ist?
Wenn Sie vermuten, dass Ihre Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt, können Sie aktiv werden. Sie sollten Ihren Vermieter schriftlich auf den Verstoß hinweisen und eine Senkung der Miete fordern. Wenn das nicht hilft, können Sie sich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden. Manchmal fühlt sich so ein Schritt überwältigend an, aber Sie sind nicht allein. Es gibt viele Menschen und Organisationen, die Ihnen helfen können.
Die Mietpreisbremse mag kein Allheilmittel sein, aber sie ist ein wichtiger Schritt, um das Gleichgewicht auf dem Wohnungsmarkt wiederherzustellen. Sie soll uns daran erinnern, dass eine Wohnung mehr ist als nur eine Ware – sie ist ein Zuhause und die Grundlage für ein stabiles Leben.
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